Rechtsprechung
RG, 13.07.1940 - IV 792/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Über die Beweislast, die Rechtskraftwirkung und die Klageanträge in Rechtsstreitigkeiten über die Feststellung der blutmäßigen Abstammung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 164, 281
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.05.1955 - IV ZR 310/54
Feststellung der unehelichen Vaterschaft
Daß das nicht auch bei negativen Abstammungsklagen gelte, habe das Reichsgericht überzeugend ausgeführt (RGZ 164, 281 [284, 285], 168, 187 [189]; zustimmend Schönke DR 1940, 1692).Schon das Reichsgericht hat darauf hingewiesen, daß es keinen Antrag auf Feststellung, es sei ungewiss, ob ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, gibt (RGZ 164, 281 [286, 287]).
- BGH, 28.04.1952 - IV ZR 99/51
Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft
Dem anscheinend gegenteiligen Standpunkt des Reichsgerichts in RGZ 164, 281 kann der Senat nicht zustimmen.